Arbeitssicherheit
Damit der Arbeitssicherheitsstandard in Unternehmen einheitlich bewertet werden kann, hat die EU eine Richtlinie herausgegeben, die den Arbeitssicherheits– und Gesundheitsschutzstandard, verpflichtend für alle, regelt.
Aus dieser bereits in 2011 in Kraft getretenen deutschen Vorschrift (DGUV V2) gehen Verpflichtungen für den Unternehmer hervor. Zum einen muss er die technische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleisten. Dies kann er tun, indem er sich selbst die Fachkompetenz aneignet oder diese als eine unserer Dienstleistungen einfach und kostensparend bezieht. Zum anderen muss der Betriebsarzt mit einbezogen werden. Für den Unternehmer ergeben sich hieraus folgende Handlungsfelder:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.
- Ermittlung der Präventivmaßnahmen und Hilfe bei deren Umsetzung.
- Erstellung der Betriebsanweisungen, anhand der Sicherheitsdatenblätter.
- Unterweisung der Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz, Hautschutz, Brandschutz und vielen mehr.
- Beratung bei der Auswahl und Anschaffung, der nötigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit entsprechender Dokumentation.
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis.
- Erstellung von betriebsspezifischen Dokumenten, wie zum Beispiel Betriebsanweisungen, Schulungsplänen, Einarbeitungsplänen und vielen mehr.
- … und noch viele Dienstleistungen mehr, die sich aus den speziellen Gegebenheiten unserer Kunden ergeben
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Brandschutz
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema Brandschutz, denn das ist ein wirklich heißes Eisen.
Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen oder im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren bzw. wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
In vielen Bereiche unseres täglichen Lebens kommen wir bereits mit dem Brandschutz in Berührung. Ein aktuelles Beispiel ist z. B. die Diskussion zu den Rauchmeldern in privaten Wohngebäuden. Ab dem 31.12.2020 gilt die Rauchmelderpflicht, in allen Bundesländern.
Sie finden den Brandschutz für Unternehmen in Brandschutzgesetzen, Bauordnungen, elektrotechnischen Verordnungen oder auch in Lagerbestimmungen wieder. Das sind auch genau die Gebiete, bei denen wir Ihnen helfen können, Ihre Anforderungen und Auflagen zu erfüllen.
- Erstellung einer Brandschutzordnung in allen drei Teilen (A,B,C)
- Wir ermitteln für Sie die vorgeschriebene Anzahl an Feuerlöschern nach den Arbeitsschutzrichtlinien (ASR)
- Erstellung der notwendigen Dokumentationen für Unterweisungen, und Aushänge etc.
- Beratung bei der notwendigen Anschaffung von Feuerlöscheinrichtungen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit entsprechenden Dokumentationen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Beratung bei Flucht- und Rettungswegen
- … und noch viele Dienstleistungen mehr, die sich aus den speziellen Gegebenheiten unserer Kunden ergeben
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Elektrische Sicherheit
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ehemals BGV A3 Prüfung gehört heute zur Pflicht aller Unternehmen. Elektrische Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu überprüfen, somit werden Arbeitsunfälle vermieden, sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt.
Viele Versicherungsgesellschaften beinhalten die Forderung nach regelmäßigen Kontrollen von elektrischen Arbeitsmitteln durch eine Elektrofachkraft. Fehlende Nachweise können im Schadenfall zur NICHT REGULIERUNG durch die Versicherung führen.
- mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
- weniger bis keine Ausfallzeiten
- weniger Wartungs- und Reparaturkosten
- Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
- mögliche Inventarisierung
- erfahrene Prüfer
- übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
- optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
- … und noch viele Dienstleistungen mehr, die sich aus den speziellen Gegebenheiten unserer Kunden ergeben
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Unser System
Wir haben ein System für die Ausarbeitung unserer Leistungen entwickelt, um den Zugriff auf z.B. Ihre Gefährdungsbeurteiung, zu erleichtern. Ohne Ordner zu durchsuchen und ohne große Papier mengen.
Unser System basiert auf einer Online Homepage, somit kann sie mit jedem Computer, Tablet oder Handy genutzt werden. Sprechen Sie uns an, gerne zeigen wir Ihnen den Umgang mit unserem System und passen es auf Ihr Unternehmen an.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.